§ 1 Allgemeines – Beschreibung der Medienport Produkte
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- Für die Vertragsbeziehung zwischen der Dokumentations- und InformationsZentrum München GmbH (DIZ) und dem Vertragspartner gelten im Hinblick auf die untenstehend beschriebenen Medienport Produkte diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung ergänzend zum geschlossenen Nutzungsvertrag.
- Der Nutzungsvertrag kann bezüglich folgender Medienport Produkte abgeschlossen werden:
- medienport.de Fachpublikationen: Das Produkt „medienport.de Fachpublikationen“ ermöglicht den elektronischen Zugriff auf Textbeiträge eines Pools von unternehmens- und branchenrelevanten deutschsprachigen Tageszeitungen und (Fach-)Zeitschriften wie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Website unter https://www.sz-archiv.de/recherche-archiv/medienport/medienport-quellen/ dargestellt. Es handelt sich dabei um den kostenpflichtigen Zugang zu einer Online-Datenbank. Die Darstellung der recherchierten Inhalte ist für die Nutzung in gängigen Internet-Browsern auf Desktop- und Notebookcomputern optimiert. Dieses Produkt richtet sich insbesondere an den Mittelstand als Rechercheplattform für einen Überblick über die wichtigsten Trends und Themen der jeweiligen Branche.
- medienport.de Presse: Das Produkt „medienport.de Presse“ ermöglicht den elektronischen Zugriff auf Textbeiträge und Themendossiers eines Pools von unternehmens- und branchenrelevanten deutschsprachigen Tageszeitungen und (Fach-)Zeitschriften wie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Website unter https://www.sz-archiv.de/recherche-archiv/medienport/medienport-quellen/ dargestellt. Es handelt sich dabei um den kostenpflichtigen Zugang zu einer Online-Datenbank. Die Darstellung der recherchierten Inhalte ist für die Nutzung in gängigen Internet-Browsern auf Desktop- und Notebookcomputern optimiert. Dieses Produkt richtet sich insbesondere an Medienunternehmen und Journalisten.
- Die Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Lizenzvereinbarungen, Angebote hierauf, Lieferungen und elektronische Übermittlungen bezüglich der Medienport Produkte des DIZ.
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für diese und alle künftigen Geschäftsbeziehungen von DIZ mit demselben Besteller, ohne dass es einer nochmaligen ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.
- Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers erkennt DIZ nicht an. Dies gilt auch dann, wenn er hierauf bei Auftragserteilung Bezug nimmt.
- Sondervereinbarungen gelten nur bei Bestätigung in Textform.
- Angebote des DIZ sind stets freibleibend. Verträge über die von DIZ zu erbringenden Leistungen kommen erst mit der Auftrags- bzw. Lizenzbestätigung zustande. Dies gilt auch dann, wenn die Parteien zuvor auf elektronischem Weg Daten ausgetauscht haben.
- Der Zugriff auf die Medienport Produkte ist ausschließlich berechtigten Nutzern von „Medienport“ (nachfolgend „Nutzer“ genannt) erlaubt und setzt den Abschluss eines Nutzervertrages voraus.
- Der Abruf der Inhalte erfordert neben einer Nutzungsvereinbarung eine Verbindung zum Internet, deren anfallende Kosten nicht im Verkaufspreis enthalten sind. Dem Nutzer der Medienport Produkte können also zusätzliche Kosten seines Internet- bzw. Mobilfunkanbieters entstehen.
- Die Abrechnung der Produkte erfolgt wahlweise über eine Jahrespauschale oder aus der Preisliste ersichtliche Paketlösungen (Artikelkontingente).
§ 2 Anmeldung/Registrierung/Vertragsschluss
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- Der Nutzer wird durch das DIZ zur Nutzung der Medienport Produkte freigeschaltet. Im Vorfeld der Freischaltung muss der Nutzer wahrheitsgemäße Angaben gemacht haben.
- Der Vertrag zwischen DIZ und dem Nutzer kommt erst zustande, wenn das DIZ dem Nutzer den Auftrag bestätigt. Für die Bestätigung genügt die Zusendung eines Faxes oder einer E-Mail durch das DIZ.
- Das DIZ ist berechtigt, Interessenten ohne Angabe von Gründen abzulehnen
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des geschlossenen Vertrages und werden als PDF zum Download angeboten.
- Da die Registrierung als Firmenkunde erfolgt und sich das Medienport Angebot ausschließlich an Unternehmer richtet, ist eine private Nutzung des Materials ausgeschlossen.
- Es ist untersagt, das Material in einer Art und Weise zu verwenden, die sinnentstellend ist oder von der bekannt ist oder angenommen werden muss, dass sie ein demokratiefeindliche, politisch oder religiös extreme und/oder gewaltverherrlichende, pornographische und/oder sonst sittlich anstößige Ausrichtung hat. DIZ behält sich in Fällen, in denen von einer solchen Verwendung ausgegangen werden kann, vor, den Nutzungsvertrag nicht abzuschließen. Weiterhin behält sich das DIZ in diesen Fällen vor, das Nutzerkonto des Betreffenden unverzüglich zu sperren.
§ 3 Vergütung – Zahlungsbedingungen – Anpassung der Vergütung
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- Die Vergütung für die Nutzung der Medienport Produkte ergibt sich aus den jeweiligen Produktblättern bzw. den Preisangaben und Produktbeschreibungen auf den Internetseiten von DIZ in der im Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Die Preisliste, die DIZ in der jeweils gültigen Form auf seinen Internet-Seiten http://www.medienport.de zur Verfügung stellt, ist Teil des Nutzungsvertrags.
- Die Vergütung für die Medienport Produkte ist jeweils für Größe des Artikelkontingents bzw. den Bezugszeitraum und die nachfolgenden Verlängerungszeiträume monatlich im Voraus zu leisten. Die Größe des Artikelkontingents bzw. die Dauer des Bezugszeitraums und nachfolgender Verlängerungszeiträume ist im Nutzungsvertrag festgelegt.
- Die Preise für die Nutzung der Medienport Produkte verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Etwaige Verbindungskosten zum jeweiligen Internet- bzw. Mobilfunkanbieter des Nutzers sind nicht enthalten.
- Der Nutzer erklärt sich damit einverstanden, dass ihm Belege über die Entgelte in elektronischer Form an die von ihm genannte E-Mail-Adresse gesendet werden können. Wünscht der Nutzer nach einer erfolgten Bereitstellung von Rechnungsbelegen in elektronischer Form deren Zusendung in Papierform, so kann der Verlag hierfür ein gesondertes Entgelt berechnen.
- DIZ ist berechtigt, die Vergütung für die Nutzung der Medienport Produkte mit einer Ankündigung von einem Monate zum Monatsende zu erhöhen, soweit sich nach Vertragsschluss entweder die für die Erbringung der Leistungen anfallenden notwendigen Kosten, insbesondere die Kosten der Unterhaltung und Weiterentwicklung der technischen Infrastruktur, die Kosten für die Lizenzierung von Werken Dritter oder die Kosten für Kundenservice und allgemeine Verwaltung – auch unter Berücksichtigung gegebenenfalls eingetretener Kostenersparnisse – insgesamt erhöht haben, oder soweit die Marktpreise der in den Medienport Produkten enthaltenen Printprodukten gestiegen sind. Der Nutzer ist im Falle einer Erhöhung berechtigt, den Nutzungsvertrag außerordentlich zu kündigen. Macht der Nutzer von diesem Recht keinen Gebrauch und ist er auf diese Rechtsfolge in der Mitteilung der Preiserhöhung hingewiesen worden, wird der Vertrag zu den geänderten Preisen fortgeführt. Diese vorgenannten Erhöhungen haben keinen Einfluss auf bestehende Paketlösungen.
§ 4 Berechtigte Nutzung
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- Sämtliche Inhalte der Medienport Produkte sind urheberrechtlich geschützt, soweit sich aus dem Urheberrechtsgesetz und sonstigen Vorschriften keine andere Regelung ergibt. Der Nutzer bzw. die nutzungsberechtigten Personen sind berechtigt, in der Datenbank des DIZ zu recherchieren und Inhalte zum eigenen, jedoch nicht kommerziellen Gebrauch abzurufen, auszudrucken und die Dauer des Vertrages zu speichern.
- Die Rechercheergebnisse sind ausschließlich zum Zwecke Ihrer Kenntnisnahme und Information bestimmt. Nur zu diesem Zweck wird dem Nutzer ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht übertragen. Darüberhinausgehende Nutzungsrechte werden durch den Nutzungsvertrag nicht erworben.
- Jede über diesen Vertragszweck hinausgehende Vervielfältigung, Verbreitung, Digitalisierung, dauerhafte Speicherung, gleich, auf welchem Trägermedium und in welcher technischen Ausgestaltung, ist unzulässig, bedarf gesonderter Lizenzierung und ist strafbar.
- An den recherchierten Inhalten erwirbt der Nutzer ein zeitlich auf die Vertragslaufzeit bzw. Größe des Artikelkontingents beschränktes, einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ausschließlich zu eigenen, internen Informations- und Recherchezwecken.