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So erwerben Sie Nutzungsrechte an Inhalten der SZ

Sie möchten Texte, Grafiken, Audio- oder Videoinhalte aus der Süddeutschen Zeitung, dem SZ-Magazin, von jetzt oder SZ.de wiederveröffentlichen oder vervielfältigen?

Mit unseren Nutzungsrechten können Sie SZ-Inhalte rechtssicher wiederverwenden und Ihrer Zielgruppe damit zusätzlichen Mehrwert bieten.

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Nutzungsarten & Nutzungsrechte

Erwerben Sie Nutzungsrechte an informativen oder auch unterhaltenden Inhalten aus dem Kosmos der größten überregionalen Qualitäts-Tageszeitung Deutschlands für folgende Verwendungszwecke:

Online & digital

  • Website
  • Intranet
  • Newsletter oder Mailings
  • Social Media

Nachdruck

  • Zeitung, Zeitschrift
  • Buch, Schulbuch
  • Kundenmagazin, Mitarbeitermagazin
  • Vereins- oder Mitgliederzeitung
  • Programmheft

Multimedia

  • Film-, TV- oder Audioproduktionen
  • Ausstellungen
  • Präsentationen, Vorträge, Schulungsunterlagen

Ihre Lizenzanfrage

Wir stimmen unser Lizenzangebot individuell auf Ihre Bedürfnisse ab. Schildern Sie Ihr Vorhaben und senden Sie uns Ihre Anfrage zeitlich vor der Verwendung an syndication@sz.de.*

Ausnahmen: Informationen zum Urheberrecht und zu genehmigungsfreien Verwendungszwecken finden Sie unter Häufige Fragen

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Wie möchten Sie die Inhalte nutzen?

  • Verwendungszweck (kommerzielle oder nicht-kommerzielle Verwendung
  • Art und der geplanten Verwendung (z. B. Nachdruck, Online-Nutzung etc.)
  • Verwendungsumfang (z. B. Auflagenhöhe, Reichweite Website**, Empfängerzahl Newsletter, Nutzungsdauer)

Konditionen

Unsere Preise für die Nutzung von SZ-Inhalten orientieren sich am genauen Verwendungszweck und -umfang und werden individuell vereinbart.

Unverbindliche Preisbeispiele für die Nutzung von SZ-Artikeln:***

  • Unternehmenswebsite (Online-Nutzung bis 12 Monate): 180,00 € (bis 25.000 PI/Monat) bis 1.080,00 € (bis 5.000.000 PI/Monat)
  • Kundenmagazin/-newsletter (einmalige Nutzung; Auflage/Empfänger: bis 5.000): 400,00 €
  • Zeitung/Zeitschrift (Nachdruck; Druckauflage: bis 50.000 Ex. inkl. e-Paper): 450,00 €
Medienmonitoring

*     Unsere Lizenzangebote richten sich ausschließlich an professionelle Nutzer.

**   durchschnittliche Anzahl der Page Impressions/Monat der Website (Startseite)

*** Alle Preise verstehen sich pro Artikel und zzgl. 7 % MwSt.. Exklusive Artikel (z. B. Die Seite Drei, große Interviews, SZ Plus-Artikel, Artikel aus dem SZ-Magazin) unterliegen ggf. Einschränkungen oder Sonderpreisen. Preisnachlässe werden Institutionen, die keinen mittelbaren oder unmittelbaren wirtschaftlichen Zweck verfolgen, sowie Schulbuchverlagen gewährt. Für umfangreiche oder regelmäßige Wiederverwendungen können gesonderte Vereinbarungen getroffen werden. Rechte für die Wiederveröffentlichung von Fotos/Illustrationen/Grafiken zu Artikeln müssen zusätzlich lizenziert werden.

Nutzungsbedingungen

Beim Nutzungsrechteerwerb gelten folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Häufige Fragen

Darf ich SZ-Inhalte verbreiten oder veröffentlichen?

Die über den persönlichen Gebrauch hinausgehende Nutzung der Inhalte der Süddeutschen Zeitung, insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung, ist grundsätzlich nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung erlaubt, sofern sich aus dem UrhG nichts anderes ergibt.

Gibt es Verwendungszwecke und Nutzungsarten, für die keine Genehmigung erforderlich ist (z. B. Zitate, persönlicher Gebrauch oder Nutzung im Schulunterricht)?

Grundsätzlich ist jede – insbesondere gewerbliche – Nutzung von urheberrechtlich geschützten Inhalten lizenzpflichtig. Der Gesetzgeber hat aber auch verschiedene gesetzliche Ausnahmeregelungen getroffen, nach denen bestimmte Nutzungen auch von Zeitungsartikeln nicht unter eine Genehmigungspflicht fallen. Hierzu gehören u. a.:

Zitate

Das Zitieren aus unseren Artikeln ist entsprechend der gesetzlichen Ausnahmen und unter Einhaltung der Regelungen der §§ 51 und 63 UrhG (u. a. Belegfunktion und angemessener Umfang) genehmigungsfrei zulässig. Neben der obligatorischen Nennung von Quelle und Urheber bitten wir Sie, nach Möglichkeit auch auf den entsprechenden Artikel zu verlinken.

Werbliche Nutzungen von Zitaten sind grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine Aussagen oder rechtliche Beratungen dazu machen können und dürfen, ob die Nutzung von Zitaten aus SZ-Artikeln im Einzelfall nach den Ausnahmeregelungen des Urhebergesetzes zulässig ist. Wenden Sie sich zur Klärung rechtlich zulässiger genehmigungsfreier Nutzungen grundsätzlich an Ihren rechtlichen Berater.

Verlinken, Teilen in Social Media

Das Setzen von einzelnen Links zu unseren Inhalten im rechtlich zulässigen Rahmen ist kostenlos gestattet. Nutzen Sie ausschließlich Links oder die „Teilen“-Funktionen auf über den Artikeltexten auf SZ.de um in sozialen Medien auf SZ-Artikel hinzuweisen.

Schule und Universität:

Seit dem 31. Mai 2023 ist die Nutzung urheberrechtlich geschützter Zeitungsinhalte für den Unterricht an Schulen in einem neuen „Vertrag zum Betrieb eines Presseportals für Schulen und zur Nutzung von Pressebeiträgen an Schulen“ zwischen den Kultusministerien der Länder und den Verwertungsgesellschaften (VG) Wort, Bild-Kunst und der PMG Presse-Monitor GmbH & Co. KG (PMG) geregelt. Presseerzeugnisse dürfen damit über die Regelung des § 60a UrhG hinaus in vollem Umfang zur Veranschaulichung des Schulunterrichts genutzt werden. Sie dürfen die Artikel der Süddeutschen Zeitung für Ihren eigenen Unterricht nutzen und Kopien/Ausdrucke dieser Artikel an Ihre eigenen Schülerinnen und Schüler weitergeben. Ebenso gestattet ist die zugangsbeschränkte digitale Vervielfältigung von SZ-Artikeln z.B. auf einer passwortgeschützten Online-Lernplattform der Schule. Weitere Informationen finden Sie im Vertrag mit allen gestatteten Nutzungs- und Vervielfältigungsarten einsehbar.

In Einzelfällen gestatten wir Dozierenden an staatlichen Hochschulen die kostenfreie Nutzung von einzelnen SZ-Inhalten zur Veranschaulichung von Vorlesungen und Seminaren. Ebenso gestatten wir Studierenden in Einzelfällen die Nutzung von einzelnen SZ-Artikeln in Präsentationen und Hausarbeiten (inkl. Pflichtexemplare Abschlussarbeiten).

Privatpersonen

Im Rahmen des persönlichen Gebrauchs gestatten wir SZ-Leserinnen und -Lesern die Weitergabe von max. zehn Kopien („Privatkopie“, vgl. § 53 UrhG) eines einzelnen Artikels an Personen ihres persönlichen Umfelds wie Familienmitglieder oder enge Freunde. Hierfür ist keine vorherige Anfrage bei uns notwendig.

SZ Plus-Abonnentinnen und -Abonnenten können bei den digitalen Projekten der SZ zudem die  „Schenken“-Funktion nutzen. Artikel verschenken – so funktioniert’s

Wenn Sie einen Artikel lediglich lesen möchten, wenden Sie sich bitte an den Lesermarkt der Süddeutschen Zeitung.

Wie kann ich einzelne SZ-Artikel lesen?

Um SZ-Artikel lesen zu können, benötigen Sie keine Nutzungsrechte für professionelle Nutzer sondern i. d. R. ein Abonnement. Wenden Sie sich hierfür bitte an den Lesermarkt der Süddeutschen Zeitung. Mit dem SZ Plus-Probeabo oder SZ Plus-Tagespass gibt es kostengünstige Möglichkeiten, mit denen Sie zeitlich begrenzten Zugriff auf sämtliche Artikel auf SZ.de erhalten können.

Wie kann ich SZ-Artikel im Pressespiegel meiner Organisation nutzen?

Für die Übernahme von Artikeln in unternehmensinterne elektronische Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Rechte von der PMG Presse-Monitor GmbH & Co. KG, Berlin, www.presse-monitor.de (siehe auch Pressespiegel & Medienbeobachtung). Die Verwendung von Presseartikeln in Papierpressespiegeln muss bei der VG Wort (www.vg-wort.de) gemeldet werden.

Bei der Veröffentlichung von Presseartikeln über Ihre Organisation auf Ihrer Website unter der Rubrik „Pressespiegel“, „Presseschau“, „Wir in der Presse“ o. ä. handelt es sich nicht um „Pressespiegel“ i. S. d. § 49 UrhG, sondern um eine öffentliche Zugänglichmachung, für die Sie vorab eine Lizenz bei uns erwerben müssen.

Wie kann und darf ich RSS-Feeds der SZ einbinden?

Informationen zur Nutzung der RSS-Feeds der Süddeutschen Zeitung finden Sie hier.

Wie kann ich Rechte an Fotos aus der SZ bzw. von SZ.de erwerben?

Gerne informieren wir Sie auch über Möglichkeiten die Fotos zu einem Artikel zu lizenzieren – hier kann es jedoch Einschränkungen geben.

Darüber hinaus stehen in der Datenbank unserer Bildagentur  Süddeutsche Zeitung Photo über 3 Millionen rechtegeprüfte Bilder für Sie zur Lizenzierung und redaktionellen Verwendung bereit.

Darf ich das Logo der SZ nutzen?

So wie die Logos und Marken anderer großer Unternehmen ist das Logo der Süddeutschen Zeitung geschützt.
Die Nutzung von Logos der Süddeutschen Zeitung ist nur in Ausnahmefällen nach unserer ausdrücklichen Genehmigung sowie nur im unmittelbaren Zusammenhang mit einer lizenzierten Nutzung von SZ-Artikeln gestattet. Voraussetzung ist eine aussagekräftige SZ-Berichterstattung über Sie oder Ihre Organisation. Eine bloße Verlinkung auf einen Online-Artikel auf SZ.de oder Zitat berechtigen nicht zur Logonutzung. Für die Nutzung des SZ-Logos wird ein Preisaufschlag von 100 % auf den Artikellizenzpreis berechnet – bei werblichen Nutzungen werden indivduell höhere zusätzliche Lizenzgebühren veranschlagt.

Können Filmschaffende Filmrechte an SZ-Stoffen erwerben?

Zu ausgewählten Stoffen aus der SZ oder den SZ-Podcasts können wir Produktionsfirmen (Optionen auf) Filmherstellungs- und Filmauswertungsrechte für dokumentarische oder fiktionale Adaptionen für Film und Fernsehen einräumen. Wenden Sie sich bei Interesse an Franz Wimmer (franz.wimmer@sz.de).

Sie haben noch Fragen?

Wir beraten Sie gerne zu unseren Nutzungsrechten.

089 / 2183 – 598

Mo. – Fr. 10:00 – 16:00 Uhr